Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Textildruck
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) und Magnifique Print (im Folgenden „wir“, „uns“) über die Erbringung von Textildruckleistungen abgeschlossen werden.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wen die Rechnung vom Kunden bezahlt wird. Alles was in der Rechnung steht ist verbindlich und wird so ausgeführt.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Durchführung
(1) Wir bieten Textildruck auf verschiedenen Materialien an, die der Kunde bereitstellt oder von uns zur Verfügung gestellt werden. Wir haften nicht für Artikel die vom Kunden gelieferte werden.
(2) Die Auswahl der Drucktechnik, Farbe und Gestaltung erfolgt nach Absprache zwischen uns und dem Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns die vollständigen Druckdaten in einem von uns angegebenen Format und mit den entsprechenden Spezifikationen zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Haftung für angelieferte Produkte
(1) Wir übernehmen keine Haftung für die Qualität oder Eignung der vom Kunden angelieferten Produkte (z. B. Textilien, Kleidungsstücke, Stoffe, etc.).
(2) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die angelieferten Produkte den Anforderungen für den Textildruck entsprechen. Dies umfasst insbesondere die richtige Materialwahl, die Eignung des Stoffes für die gewählte Drucktechnik sowie die Qualität und Beschaffenheit der Produkte.
(3) Sollte es aufgrund der angelieferten Produkte zu Mängeln oder Schäden am Druckergebnis kommen, übernimmt Magnifique Print keine Haftung. Dies gilt auch für etwaige Druckfehler, die durch die Beschaffenheit oder Verarbeitung der angelieferten Produkte entstehen.
(4) Im Falle einer mangelhaften oder fehlerhaften Lieferung durch den Kunden haftet dieser für alle daraus resultierenden Kosten und Schäden.
§ 5 Lieferzeiten
(1) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Verzögert sich die Lieferung durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Materialengpässe, höhere Gewalt, etc.), werden wir den Kunden unverzüglich informieren und ein neuer Liefertermin wird vereinbart.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Schweizerische Recht
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.